Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Spahija Innenausbau – Inhaber Muhamet Spahija
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Spahija Innenausbau – Inhaber Muhamet Spahija (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über handwerkliche Leistungen im Bereich Trockenbau und Innenausbau. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
2. Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers. Änderungen, Ergänzungen oder Mehrleistungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preisangaben verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Skonto wird nicht gewährt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
5. Abschlagszahlungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, gemäß § 632a BGB angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen zu verlangen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass alle Voraussetzungen zur technisch einwandfreien und ungehinderten Ausführung der Arbeiten vorliegen, insbesondere:
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rechtzeitiger Zugang zur Baustelle,
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ausreichende Strom- und Wasserversorgung,
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Freiräumen von Arbeitsflächen,
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rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Genehmigungen.
Verzögerungen, die aus fehlender Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.
7. Zusatzleistungen und unvorhergesehene Arbeiten
Werden während der Ausführung zusätzliche Leistungen erforderlich (z. B. infolge verdeckter Mängel oder Mehrbedarf), so sind diese gesondert zu vergüten. Grundlage dafür sind die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Stundenverrechnungssätze und Materialpreise des Auftragnehmers.
8. Ausführungsfristen
Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Verzögert sich die Leistung aufgrund höherer Gewalt, Lieferverzögerungen oder Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, verlängern sich die Fristen angemessen.
9. Abnahme
Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung rügt oder die Leistung bereits in Gebrauch genommen wurde.
10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Materialien und Leistungen Eigentum des Auftragnehmers.
11. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen des BGB:
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5 Jahre für Arbeiten an Bauwerken (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB),
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5 Jahr bei Verträgen mit Gewerbekunden (§ 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB).
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln wird zunächst Nachbesserung durchgeführt.
12. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
13. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen:
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5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern,
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9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Unternehmern.
14. Schriftform
Ergänzungen, Nebenabreden oder Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
15. Gerichtsstand und Rechtswahl
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Heilbronn (Baden-Württemberg).
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2025
